Entwurf einer Alsag-Novelle
Mit Ende März diese Jahres hat das Umweltministerium einen Entwurf zur Novellierung des Altlastensanierungsgesetzes veröffentlicht. Diese geplante Novelle wird derzeit heftig diskutiert und vor allem als "reine Geldbeschaffungsnovelle" kritisiert.
Ab 1.1. 2005 in Kraft
Der vorliegende Entwurf soll zum Großteil per 1.1.2005 in Kraft treten und sieht folgendes vor: Neben der Erhöhung der Abgaben für Deponierung (€ 26,- statt € 21,80) werden auch andere Verwertungswege der Alsag unterworfen: So wird prinzipiell der Output der Verwertungsanlagen besteuert (mechanisch-biologische Behandlungsanlage).
Bei der thermischen Vorbehandlung und der Mitverbrennung in der Zementindustrie hingegen macht der Gesetzgeber einen Bruch in seiner Regelungslinie und unterwirft den Input den Altlastenbeiträgen (€ 9,- / to). Somit missachtet der Gesetzgeber das Verursacherprinzip und benachteiligt die thermische Verwertung von Alternativbrennstoffen in der Zementindustrie, bei welcher keine Asche oder Schlacke anfällt, daher auch keine Altlast entstehen kann. Für die Verbringung ins Ausland gelten sowohl für die Deponierung, als auch Verwertung im großen und ganzen jene Tarife, welche bei einer Deponierung oder Verwertung im Inland anfallen würden.
Somit sind Anlagenerrichter und -betreiber, welche im Vertrauen auf die seit 1.1.1999 geltende Rechtslage investiert haben, und ohne welche der bedeutende Wendepunkt in der Österreichischen Abfallwirtschaft (Deponierungsverbot ab 1.1.2004) nicht erreicht werden könnte, unerwartet und unausweichlich einer Besteuerung unterworfen worden. Der Gesetzgeber scheint von der Prämisse "Vermeidung vor Verwertung vor Beseitigung" zum Zwecke einer prinzipiell verständlichen und notwendigen Geldbeschaffung ohne jeglichen Lenkungseffekt abgegangen zu sein. Eine Gegenüberstellung des derzeit geltenden Alsag und des Entwurfs der Novelle finden sie hier als Datei im PDF Format zum Download:
PDF Download:
Gegenüberstellung ALSAG












